Aktuelles zur Besucherregelung
Memory Zentrum
Wichtige Hinweise zur Besuchsregelung
Erlass des Landesgesundheitsministeriums zum Coronavirus SARS-CoV-2
- Besuche dürfen ohne Begrenzung der Personenanzahl durchgeführt werden.
- Besucherinnen und Besucher müssen unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus bei jedem Besuch einen aktuellen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Testzeiten in unserer Einrichtung sind Montag bis Samstag von 14 Uhr bis 16.30 Uhr.
- Wir führen ein Gesundheitsscreening (inklusive Temperaturmessung) durch, und alle Besuche werden registriert. Wenn dabei Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion festgestellt werden oder Sie verweigern eine Mitwirkung am Kurzscreening muss ihnen der Zutritt zur Einrichtung verweigert werden.
- Desinfizieren Sie sich bitte die Hände direkt nach dem Betreten der Einrichtung, vor dem Betreten des Bewohnerzimmers sowie vor Verlassen der Einrichtung.
- Wir empfehlen während des Besuches eine FFP2-Maske zu tragen. Diese erhalten Sie am Empfang.
- Während des Besuches in den Bewohnerzimmern sind Sie für die Einhaltung der AHAL-Hygieneregeln verantwortlich.
- Bitte nutzen Sie auch die offiziellen Teststellen des Rhein-Kreis-Neuss.